Ab 1.Jänner 2020 ist jeder Unternehmer zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung durch Behörden verpflichtet, außer das Unternehmen verfügt über keinen Internetanschluss (i.d.R. reicht ein Smartphone um dieses Argument zu entkräften) oder unterschreitet die Umsatzgrenze zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen.
In einem Teilnehmerverzeichnis sind alle natürlichen und nicht-natürlichen Personen gespeichert, die elektronische Zustellungen empfangen können. FinanzOnline Teilnehmer, die nicht auf die elektronische Zustellung nach der Bundesabgabenordnung verzichtet haben, werden ab 1.Juli 2019 automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übermittelt. Nach Übernahme erhalten sie eine Benachrichtigung in Ihrer Datenbox von FinanzOnline. Daten können dort überprüft und angepasst werden.
Behörden können bereits ab 1. Dezember 2019 an Teilnehmern vom Teilnehmerverzeichnis elektronisch zustellen. Die Abholung von elektronischen Zustellungen erfordert die Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP – https://www.usp.gv.at). Unter dem Anzeigemodul "mein Postkorb" finden Sie Ihre behördlich zugestellten Dokumente.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/laufender_betrieb/274695.html) und auf der Website des Bundesministerium für Digitalisierung (https://www.bmdw.gv.at/eZustellungNEU).
Stand November 2019
Erscheinungsdatum: