Seitenbereiche
Inhalt

Muss Telearbeit schriftlich vereinbart werden?

Seit dem 1.1.2025 ist in Österreich das neue Telearbeitsgesetz (TelearbG) anwendbar, durch welches der räumliche Anwendungsbereich der bisherigen Homeoffice-Regelung wesentlich ausgeweitet wurde. So kann Telearbeit nunmehr neben der eigenen Wohnung auch in der Wohnung eines nahen Angehörigen, einem Coworking-Space oder in einer anderen beliebigen, nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit verrichtet werden. Soll Telearbeit vereinbart werden, stellt sich oftmals die Frage, ob es hierfür einer eigenen vertraglichen Grundlage bedarf.

Schriftlichkeit und Auflösung

In Österreich besteht seitens der Beschäftigten kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Telearbeit. Dies hat zur Konsequenz, dass Telearbeit stets individuell vereinbart werden muss. Das Gesetz verlangt, dass diese Vereinbarung aus Beweisgründen schriftlich zu erfolgen hat. Eine allfällige Vereinbarung sollte dabei jedenfalls nachfolgende Punkte berücksichtigen:

  • Gewöhnlicher Arbeitsort
  • Festlegung der Telearbeitstage
  • Digitale Arbeitsmittel
  • Aufwandsersatz
  • Arbeitszeit
  • Kontrollrechte
  • Arbeitnehmerschutz
  • Unfallversicherungsschutz
  • Datenschutz
  • Beendigung der Telearbeit

Die geschlossene Telearbeitsvereinbarung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Letzten eines Kalendermonats von jeder Seite gekündigt werden. Die Vereinbarung kann zudem eine Befristung sowie erweiterte Kündigungsregelungen beinhalten. Einer Zustimmung des Betriebsrates für die Gewährung bzw. des Widerrufs der Telearbeit bedarf es nicht.

Stand: 27. April 2025

Bild: nunoi - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Steuerberatungskanzlei Mag. Ute Bittmann

Steuerberatungskanzlei Mag. Ute Bittmann

Burgenlandstraße 21 2460 Bruck an der Leitha Österreich Niederösterreich

Fax:  +43 2162 626 15 - 34 ute.bittmann@wth-bittmann.at

In Kooperation mit

Standort Amstetten

Dkfm. Gerold Bittmann Wirtschaftstreuhand GmbH

Dkfm. Gerold Bittmann Wirtschaftstreuhand GmbH

Graben 35 3300 Amstetten Österreich

Standort Wien

Mann Steuerberatung GmbH »

Mann Steuerberatung GmbH

Friedrichstraße 6/2/17 1010 Wien Österreich

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.