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Steuerlicher Überblick zur Vermietung

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Besitzen Sie Immobilien, welche Sie zu Wohn- oder auch zu Geschäftszwecken vermieten bzw. einer anderen Person zur Nutzung überlassen, dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Unter bestimmten Umständen sind für diese Einkünfte Einkommensteuer und Umsatzsteuer bzw. Gebühren zu entrichten.

Stand: 1. Jänner 2024

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Steuerberatungskanzlei Mag. Ute Bittmann

Steuerberatungskanzlei Mag. Ute Bittmann

Burgenlandstraße 21 2460 Bruck an der Leitha Österreich Niederösterreich

Fax:  +43 2162 626 15 - 34 ute.bittmann@wth-bittmann.at

In Kooperation mit

Standort Amstetten

Dkfm. Gerold Bittmann Wirtschaftstreuhand GmbH

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Graben 35 3300 Amstetten Österreich

Standort Wien

Mann Steuerberatung GmbH »

Mann Steuerberatung GmbH

Friedrichstraße 6/2/17 1010 Wien Österreich

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